Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Für alle Verträge sind ausschließlich unsere folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend.
1. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht widersprechen.
2. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Marken, Größen, Produkte, Preise, Leistungen und dergleichen sind nur Richtwerte.
3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
4. Soweit in der Folge von Besteller die Rede ist, so ist darunter unser Kunde im Sinne des Käufers nach § 433 BGB ff oder im Sinne des Auftraggebers und Bestellers gem. § 631 BGB ff gemeint.
II. PREISE, LIEFERFRISTEN, ABNAHMEVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
1. Bis zur Auftragsbestätigung sind die Preise unverbindlich.
Die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.
Die Preise/die Listenpreise verstehen sich netto je Stück/Paar bzw. Verrechnungseinheit zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.
2. Nimmt der Käufer jedoch die bestellte Ware nicht zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages, sollten sich die Preise im Nachhinein erhöht haben.
3. Wenn zwischen Bestellung und Lieferung der Ware mehr als 4 Monate liegen, dann sind wir berechtigt, den Preis für die Ware in dem Verhältnis zu erhöhen, in dem unser Lieferant/Hersteller, die Preise für die Ware erhöht.
4. Änderungen der Mehrwertsteuer durch Gesetz oder Verordnung können wir grundsätzlich an den Besteller weitergeben.
5. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
In der Regel erfolgt die Lieferung nach Vereinbarung.
6. Fixtermine bedürfen einer Sondervereinbarung, die schriftlich zu bestätigen ist.
7. Der Besteller ist auch mit Teillieferungen und Rechnungen einverstanden, ohne daß es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.
Solange überfällige Posten nicht bezahlt sind, sind wir trotz Fälligkeit nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen.
8. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es handelt sich um einen fixen Liefertermin.
9. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
10. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in den Energie- und Rohstoffversorgungen, politische Wirrungen im Herstellungsland der Ware, sowie ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht.
11. Im übrigen haften wir nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden.
12. Sollten auf besonderen Wunsch Aufträge erteilt werden, die mit einer individuellen Kennzeichnung (Firmenembleme, Produkt- und Namensschriftzüge oder ähnl.) der Schutzausrüstungen und/oder Bekleidungsteile zu versehen sind, so ist der Auftraggeber, einschl. deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und deren evtl. Rechtsnachfolger zur kompletten Abnahme aller an Lager und in Produktion befindlicher Teile verpflichtet.
Diese Abnahmeverpflichtung erstreckt sich auch auf nicht gekennzeichnete Teile, wenn diese ausschließlich für die Bedürfnisse und Wünsche eines Auftraggebers (Sonderanfertigung) gefertigt werden. Zur Abnahme können auch Halbfertigteile und Zutaten herangezogen werden, die zur Fertigung der Sonderartikel benötigt werden. Sollte die Lagerhaltung derartiger Aufträge im Rahmen von Abrufs-, Sukzessiv- und Rahmenverträgen mit längerer Laufzeit auf den Auftragnehmer übertragen werden, so wird dem Auftragnehmer eine Dispositionszeit- und Lagerbevorratungsdauer von 6 Monaten eines Jahresbedarfes (Halbjahresbedarf) gebilligt. Für diese an Lager und in Produktion befindlicher Fertig- und Halbfertigteile ist der Auftraggeber ebenso zur Abnahme verpflichtet, wenn diese zur Fertigung individueller und/oder gekennzeichneter Waren benötigt werden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf diese Abnahmeverpflichtung zu jedem Auftrag hinzuweisen. Diese Regelung erstreckt sich sowohl für Voll- wie auf Nichtkaufleute.
III. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Bereitstellung der Ware am Lager bzw. Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über.
2. Liefern wir selbst aus, haften wir mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Falle einer Beschädigung oder des Untergangs der bestellten Ware nur soweit, wie eine Versicherung den Schaden übernimmt.
3. Bei Anlieferung zu einer Baustelle ist der Besteller verpflichtet, für einen mit LKW zu befahrenen Zuweg zu sorgen und die Ware abzuladen. Andernfalls ist die Ware dort abzuladen und zu übernehmen, wo der befahrbare Weg endet. Wartezeiten, die durch die Abladung enstehen, werden gesondert berechnet.
Kommt der Besteller seiner Abladeverpflichtung nicht nach, werden die gelieferten Waren entweder durch eigene Leute der Verkäuferin abgeladen oder wieder zum Werk mit zurückgenommen. Werden die Waren durch Angestellte der Verkäuferin abgeladen, hat der Besteller hierfür zusätzlich zu den bezahlenden Wartezeiten, einen Verrichtungsstundensatz in jeweils geltender Höhe zu zahlen. Werden die Waren wieder mit zum Werk genommen, kann eine erneute Anlieferung erst erfolgen, soweit die Kosten der fehlgeschlagenen Lieferung bezahlt sind.
IV. ZAHLUNG
1. Der § 284 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.
Unsere Rechnungsbeträge bitten wir auf eines der in unseren Rechnungen aufgeführten Konten unter Angabe Ihrer Kunden-, Auftrags- und Rechnungsnummer innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu überweisen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Bei Zahlungsverzug werden vom Tage des Verzuges Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszins der Bundesbank in Anrechnung gebracht.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegen. Dadurch bedingte Kosten trägt der Besteller.
Überweisungen, Zahlungsanweisungen und Übermittlungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Bestellers.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung der Zahlung, sondern auf den Zahlungseingang bei uns in unseren Geschäftsräumen an (bar) oder auf die unwiderrufliche Gutschriftsanzeige unserer kontoführenden Stelle (Banken, Sparkassen, Postbank) mit der Maßgabe, daß als Tag des Zahlungseingangs der Tag der Wertstellung gilt.
Dies gilt auch für die Gutschriftanzeigen von Schecks und anderen Wertpapieren.
3. Schecks, deren Ausstellungstag am Tag des Eingangs bei uns länger als 3 Tage zurückliegt, dürfen wir zurückweisen, da dann u. U. die Vorlegungsfrist nach dem Scheckgesetz nicht mehr gewahrt werden kann.
4. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern.
5. Geleistete Zahlungen werden gem. § 367 BGB verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren oder ganz bestimmte Forderungen bestimmt ist.
6. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig geklärten Gegenforderungen erklärt werden.
Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.
7. Vertreter von uns, sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie nicht eine ausdrückliche schriftliche Inkassovollmacht vorlegen. Zahlt der Besteller bzw. Käufer dennoch an einen Vertreter, so befreit ihn dies nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber uns.
V. Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Brief: Werner Reitz GmbH, Kundenbetreuung,
Im Steinigen Graben 20-22, 63571 Gelnhausen
E-Mail: mail@reitz-gmbh.de
Fax: 06051-8860-20
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie grundsätzlich keinen Wertersatz leisten, es sei denn, es ist eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Wertminderung entstanden und /oder die Benutzung erfolgte in einer mit den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ihre Werner Reitz GmbH
Ausschluss des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen (Beanstandungen) können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, schriftlich per Einschreiben geltend gemacht werden.
Dies gilt für Kauf-, wie auch für Werkverträge.
2. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge von fehlerhafter Ware/ Werkleistung oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung oder Wandlung berechtigt.
Wir können diese Rechte auch nacheinander ausüben für den Fall, daß eine Gewährleistungsmaßnahme fehlschlägt (z. B. nach 3- facher fehlgeschlagener Nachbesserung kann Minderung, Wandlung oder Ersatzlieferung erfolgen).
Die Produkte oder deren Verarbeitung sind weitgehend Naturprodukte. Naturgegebene Toleranzen in Farbe, Stärke, Form, Qualität, Lichtechtheit, Gewicht und Dessin berechtigen nicht zur ordnungsgemäßen Mängelrüge. Viele Produkte sind Verschleißprodukte, die je nach Beanspruchung durch den Käufer oder deren Anwender schnell innerhalb weniger Tage verbraucht sind und berechtigen ebenfalls nicht zur Rüge.
Abweichungen der Ware von ihrer Beschaffenheit begründen auf keinen Fall Ansprüche des Käufers, da diese lediglich der allgemeinen Beschreibung und Kennzeichnung der Ware dienen.
3. Soweit eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung).
4. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft nur dann, wenn sie auf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.
5. Im Falle der Ausübung des Nachbesserungsrechts, was insbesondere bei Service und Reparaturarbeiten gilt, muß uns wegen ein und desselben Mangels mindestens ein 3- maliges Nachbesserungsrecht eingeräumt werden.
6. Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Recht -, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Ausgeschlossen ist jedoch in jedem Fall der Ersatz von Mangelfolgeschäden.
Jeder Besteller und Anwender hat die von uns gelieferte Schutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung auf Richtigkeit zu prüfen. Gleichzeitig obliegt es der Verantwortung der Besteller / Anwender die Produkte auf ihre Schutzwirkung zu prüfen und gemäß Gefährdungsrisiko-Analyse, sie der zweckgerechten, dem Risiko entsprechenden Anwendung, zuzuführen.
Wir liefern auf Bestellung. Die Gefährdungsbeurteilung als solches ist ausschließlich durch geschultes Fachpersonal (Sicherheitsingenieur, FASI etc. ) des Anwenders eigenverantwortlich durchzuführen.
VII. SICHERUNGSRECHTE
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller.
2. Der Besteller ist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die uns gehörenden Waren (Vorbehaltswaren) pfleglich zu behandeln, fachgerecht zu warten und instand zu halten, sie getrennt zu lagern und auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und zufälligem Untergang zu versichern.
3. Der Besteller hat jederzeit Auskunft über den Standort der Waren uns gegenüber zu erteilen.
4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig, soweit die Forderungen gem. Zif. 5 ff. auf uns tatsächlich übergehen.
Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.
5. Sämtliche, dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung, Einbau und sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung ausdrücklich hiermit jetzt schon an.
Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderung unsere Ansprüche um mehr als 20 %, so werden wir überschüssige Sicherheiten auf Antrag freigeben.
6. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Jedoch hat er auf unser Verlangen hin, sobald er gegen eine der vorgenannten Vereinbarungen verstößt, seinem Kunden die Abtretung anzuzeigen.
In diesem Fall hat der Besteller eine Liste seiner Kunden mit vollständigem Namen und Adressen und Rechnungssumme, Rechnungs- Nr. und allen notwendigen Informationen für die Einziehung zu übergeben, denen er Ware von uns weiterveräußert hat. In diesem Fall dürfen auch wir die Abtretungsanzeige vornehmen und die Forderung einziehen.
7. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller oder wir die Vorbehaltsware mit anderen Waren, z. B. Lieferung und/oder Einbau und Verlegung der Ware oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Waren Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen, uns nicht gehörenden Waren zu.
Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
8. Die Ermächtigung des Bestellers zur Veräußerung der Vorbehaltsware, sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, wie auch dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder sonstige Umstände bekannt werden, die die Insolvenz des Bestellers vermuten lassen oder eine erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse befürchten lassen.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen.
9. Ein Rücktritt vom Vertrag durch tatsächliche Rücknahme der Ware liegt nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Rücksendungen sind kostenfrei zu erbringen. Verlustanzeigen oder Umtausch sind nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Warenzustellung möglich. Nach diesem Zeitraum sind Lieferbeanstandungen ausgeschlossen.
Die Besitzergreifung der Ware erfolgt zunächst nur sicherheitshalber. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten.
10. Der Besteller ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware uns unverzüglich schriftlich zu melden.
11. Für den Fall einer Pfändung unserer Vorbehaltsware ist uns sofort der Pfändungsbeschluß zuzuschicken. Kosten für notwendig werdende Interventionsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Sicherung unserer Vorbehaltsware sind vom Besteller zu tragen.
12. Wegen aller uns zustehenden Forderungen können wir auch das Werkunternehmerpfandrecht an bei uns lagernden Gegenständen, die Eigentum des Bestellers sind, ausüben (z. B. bei Reparaturarbeiten), auch wenn sich unsere Forderung nicht auf den in unserem Besitz befindlichen Gegenstand bezieht.
13. Wir sind auch berechtigt, sollte an den sich in unserem Besitz befindlichen Gegenständen des Bestellers kein Pfandrecht entstanden sein, insoweit unser Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, auch wenn unsere Forderungen nicht speziell auf den sich in unserem Besitz befindlichen Gegenstände beziehen.
14. Der Besteller gestattet uns jetzt schon, im Falle der Besitzergreifung von Vorbehaltsware, die von uns sicherheitshalber zurückgenommen wird, den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen bzw. verpflichtet sich, uns den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen bzw. zu den Standorten, wo sich die Vorbehaltsware befindet, zu gestatten bzw. den Zutritt zu gewährleisten.
VIII. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
1. Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand ist - ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes - das Amtsgericht in Gelnhausen sofern der Besteller Vollkaufmann ist.
IX. DATENSPEICHERUNG
Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG) - EDV- mäßig gespeichert und verarbeitet werden.
X. WARENRÜCKSENDUNGEN
Warenrücksendungen sind auf Kosten und Gefahr des Bestellers an uns oder an das von uns genannte Lager zu übersenden.
XI. NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG / SCHADENERSATZ
Für den Fall, daß der Besteller aus ungerechtfertigten Gründen vor Herstellung der Ware bereits die Annahme der Ware verweigert oder vom Vertrag zurücktritt, sind wir berechtigt, Schadenersatz für die Nichterfüllung in Höhe von 30 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Es bleibt dem Besteller jedoch grundsätzlich das Recht, den Nachweis zu erbringen, daß uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Wird uns ein Werksauftrag den wir bereits teilweise ausgeführt haben vorzeitig gekündigt, so sind wir ohne Nachweis berechtigt, die bisher entstandenen Materialkosten und mindestens 90 % der vereinbarten Lohnsummen geltend zu machen, es sei denn es sind bereits höhere Aufwendungen entstanden.
Auch hier bleibt dem Besteller das Recht des Nachweises, daß ein geringerer Gewinn oder Schaden entstanden ist.
Im übrigen gilt: Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die vorstehenden Klauseln ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
XII. Ergänzende Bestimmungen
Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen betreffen, gelten diese Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe:
a) Abschnitt V., Ziff. 1 wird dahingehend verändert, daß für die Anzeige versteckter Mängel die Verjährungsfrist des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs von 6 Monaten gilt.
b) Bezügl. Abschnitt V., Ziff 2 kann der Nichtkaufmann bei Fehlens zugesicherter Eigenschaften grundsätzlich auch Wandlung verlangen.
c) Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Rücktritt vom Vertrag unsererseits setzt voraus, daß wir dem Besteller eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt haben.
XIII. SCHUTZRECHTE
Alle Angaben, Ablichtungen, Illustrations- und sonstige grafische fotomechanische und satztechnische Darlegungen in Entwurf, Layout und Reinzeichnung sind körperlicher wie geistiger Besitz des Verwenders. Alle Rechte und Inhalte der Kataloge, auch die des auszugsweisen Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe im Quell-, Negativ-, und Vervielfältigungsbereich ist Dritten in jeder Art untersagt.
XIV. SCHLUSSKLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird der Besteller verpflichtet, mit uns eine zulässige und wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.